Das 8-Zoll-Display und das 5-Zoll-Bedienmodul getrennt eingesetzt, auf beiden Seiten des Schalters. Stummes Video, ohne gesprochenen Inhalt.

Barrierefreie Kommunikation

Technik ist dazu da, Menschen sprechen zu lassen.Nicht umgekehrt.

Wir machen Kommunikation für alle zugänglich und einfach — ohne dass jemand ein neues Gerät lernen muss —, damit jede Person Teil dessen bleibt, was um sie herum geschieht: für Menschen mit einer Hör-, Sprach- oder Sehbehinderung und für ältere Menschen.

Wie es sein muss

Drei Bedingungen, keine drei Optionen.

Jeden Tag brechen Gespräche aus einem technischen Grund ab: eine Glasscheibe am Schalter, der Lärm eines Raums, eine Anschlagtafel, die niemand aktualisiert. Nicht die Person muss das ausgleichen.

  1. Inklusiv

    Was gesagt oder ausgehängt wird, muss alle erreichen: die nicht hören, nicht sprechen, schlecht sehen oder mit Technik nie warm geworden sind. Es soll weder technisches Können brauchen noch ein teures, selbst beschafftes Gerät.

  2. Einfach

    Kein neues Gerät zum Lernen, keine App, nichts zu entsperren oder zu koppeln. Die Werkzeuge stehen dort, wo sie gebraucht werden, und verhalten sich wie das, was sie ersetzen: ein Bildschirm am Schalter, ein Blatt an der Wand.

  3. Niemand bleibt außen vor

    Zu wissen, was es heute zu essen gibt, wer Geburtstag hat, wann der Gottesdienst beginnt: das hält einen Menschen im Leben der anderen. Wenn diese Dinge nicht mehr ankommen — am Schalter, in der Familie, im Heim —, fängt dort die Einsamkeit an.

  • 7 Millionen

    Menschen in Italien leben mit einem Hörverlust.

    Quelle: EuroTrak Italia (Anovum für EHIMA), Il Sole 24 Ore, 2025

  • 12,4 %

    Der italienischen Bevölkerung — der höchste Anteil unter den großen europäischen Ländern.

    Quelle: EuroTrak Italia (Anovum für EHIMA), Il Sole 24 Ore, 2025

  • 28.06.2025

    Seit diesem Datum gilt der European Accessibility Act. Für bereits laufende Dienste gilt die Übergangsregelung bis 2030.

    Quelle: Richtlinie (EU) 2019/882, D.Lgs. 82/2022, 2025

Die Plattform

Heute die Stimme. Bald die Gebärden. Dann der Blick.

Das Ökosystem wächst: neue Fähigkeiten kommen mit Zubehör, das zu den bereits genutzten Geräten dazukommt — auf derselben Infrastruktur.

  1. Aktiv

    Stimme

    Gesprochenes wird lesbar, während es gesagt wird — am Schalter und zuhause, mit einer Farbe pro Stimme.

  2. In Entwicklung

    Gebärdensprache (LIS)

    Erkennung der LIS, aufgenommen von einer Webcam, die zur Station dazukommt.

  3. Geplant

    Blinde Menschen

    Erweiterung der Lösung auf Menschen, die nicht sehen — mit eigenem Zubehör, auf derselben Plattform und im selben lokalen Verarbeitungsperimeter.

Noch nicht aktive Fähigkeiten sind als solche gekennzeichnet und gehören nicht zum heutigen Lieferumfang.

Drei Kontexte

Eine Mission, drei Lösungen.

  • Der Schalter einer Postfiliale: das 8-Zoll-Display vor der Besucherin und daneben das Bedienmodul.

    Am Schalter

    Ämter, Krankenhausaufnahmen, Banken, Postfilialen, Apotheken. Zwei Bildschirme begleiten das Gespräch am Tresen, und am Ende bleibt eine schriftliche Zusammenfassung.

    Das macht das Amt barrierefrei, wie es der European Accessibility Act und die soziale Seite der ESG-Kriterien verlangen: der Dienst rüstet sich aus, nicht die Person, die ihr Verständigungsmittel selbst mitbringen müsste.

    So funktioniert es
  • Das Gerät für zuhause auf einem klappbaren Ständer: das Gespräch nach Stimmen getrennt, jede in ihrer Farbe.

    Zuhause

    Ein tragbares, eigenständiges Gerät mit Batterie und einer einzigen Taste: es gibt jeder Stimme eine Farbe und meldet mit Licht die Geräusche, die sonst untergehen.

    Damit lässt sich einem Gespräch zwischen mehreren Menschen folgen, ohne jemanden ums Wiederholen zu bitten.

    So funktioniert es
  • Speisesaal eines Seniorenheims: ein eInk-Label an der Säule zeigt das Tagesmenü.

    Im Seniorenheim

    eInk-Labels an der Wand: Tagesmenü, Geburtstage, Aktivitäten, Gottesdienstzeiten, Nachrichten von Angehörigen.

    Sie halten die Bewohnerinnen und Bewohner im Leben des Hauses und in Kontakt mit ihren Angehörigen — der erste Damm gegen die Einsamkeit — ohne dass sie etwas lernen müssten.

    So funktioniert es

Rechtlicher Rahmen

Für die Dienste, die unter den European Accessibility Act fallen, ist Barrierefreiheit Pflicht.

Der European Accessibility Act — Richtlinie (EU) 2019/882, in Italien umgesetzt mit dem D.Lgs. 82/2022 — gilt seit dem 28. Juni 2025 für Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Commerce, elektronische Kommunikation, Personenverkehr und E-Books. Wer diese Dienste bereits mit rechtmäßig genutzten Produkten erbracht hat, darf bis zum 28. Juni 2030 weitermachen; bereits in Betrieb befindliche SB-Terminals bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer, höchstens zwanzig Jahre ab Inbetriebnahme.

Die Bußgelder des D.Lgs. 82/2022 reichen von 5.000 bis 40.000 Euro (Art. 24). Die Sanktion von bis zu 5 % des Umsatzes stammt aus dem Gesetz 4/2004 und trifft große private Anbieter — über 500 Millionen Euro Durchschnittsumsatz in drei Jahren —, die einer Aufforderung der AgID nicht nachkommen.

Quellen: Richtlinie (EU) 2019/882; D.Lgs. 82/2022; italienisches Gesetz vom 9. Januar 2004, Nr. 4.