Das 8-Zoll-Display und das 5-Zoll-Bedienmodul getrennt eingesetzt, auf beiden Seiten des Schalters. Stummes Video, ohne gesprochenen Inhalt.
Barrierefreie Kommunikation
Technik ist dazu da, Menschen sprechen zu lassen.Nicht umgekehrt.
Wir machen Kommunikation für alle zugänglich und einfach — ohne dass jemand ein neues Gerät lernen muss —, damit jede Person Teil dessen bleibt, was um sie herum geschieht: für Menschen mit einer Hör-, Sprach- oder Sehbehinderung und für ältere Menschen.
Wie es sein muss
Drei Bedingungen, keine drei Optionen.
Jeden Tag brechen Gespräche aus einem technischen Grund ab: eine Glasscheibe am Schalter, der Lärm eines Raums, eine Anschlagtafel, die niemand aktualisiert. Nicht die Person muss das ausgleichen.
Inklusiv
Was gesagt oder ausgehängt wird, muss alle erreichen: die nicht hören, nicht sprechen, schlecht sehen oder mit Technik nie warm geworden sind. Es soll weder technisches Können brauchen noch ein teures, selbst beschafftes Gerät.
Einfach
Kein neues Gerät zum Lernen, keine App, nichts zu entsperren oder zu koppeln. Die Werkzeuge stehen dort, wo sie gebraucht werden, und verhalten sich wie das, was sie ersetzen: ein Bildschirm am Schalter, ein Blatt an der Wand.
Niemand bleibt außen vor
Zu wissen, was es heute zu essen gibt, wer Geburtstag hat, wann der Gottesdienst beginnt: das hält einen Menschen im Leben der anderen. Wenn diese Dinge nicht mehr ankommen — am Schalter, in der Familie, im Heim —, fängt dort die Einsamkeit an.
7 Millionen
Menschen in Italien leben mit einem Hörverlust.
Quelle: EuroTrak Italia (Anovum für EHIMA), Il Sole 24 Ore, 2025
12,4 %
Der italienischen Bevölkerung — der höchste Anteil unter den großen europäischen Ländern.
Quelle: EuroTrak Italia (Anovum für EHIMA), Il Sole 24 Ore, 2025
28.06.2025
Seit diesem Datum gilt der European Accessibility Act. Für bereits laufende Dienste gilt die Übergangsregelung bis 2030.
Quelle: Richtlinie (EU) 2019/882, D.Lgs. 82/2022, 2025
Die Plattform
Heute die Stimme. Bald die Gebärden. Dann der Blick.
Das Ökosystem wächst: neue Fähigkeiten kommen mit Zubehör, das zu den bereits genutzten Geräten dazukommt — auf derselben Infrastruktur.
Aktiv
Stimme
Gesprochenes wird lesbar, während es gesagt wird — am Schalter und zuhause, mit einer Farbe pro Stimme.
In Entwicklung
Gebärdensprache (LIS)
Erkennung der LIS, aufgenommen von einer Webcam, die zur Station dazukommt.
Geplant
Blinde Menschen
Erweiterung der Lösung auf Menschen, die nicht sehen — mit eigenem Zubehör, auf derselben Plattform und im selben lokalen Verarbeitungsperimeter.
Noch nicht aktive Fähigkeiten sind als solche gekennzeichnet und gehören nicht zum heutigen Lieferumfang.
Drei Kontexte
Eine Mission, drei Lösungen.

Am Schalter
Ämter, Krankenhausaufnahmen, Banken, Postfilialen, Apotheken. Zwei Bildschirme begleiten das Gespräch am Tresen, und am Ende bleibt eine schriftliche Zusammenfassung.
Das macht das Amt barrierefrei, wie es der European Accessibility Act und die soziale Seite der ESG-Kriterien verlangen: der Dienst rüstet sich aus, nicht die Person, die ihr Verständigungsmittel selbst mitbringen müsste.
So funktioniert es
Zuhause
Ein tragbares, eigenständiges Gerät mit Batterie und einer einzigen Taste: es gibt jeder Stimme eine Farbe und meldet mit Licht die Geräusche, die sonst untergehen.
Damit lässt sich einem Gespräch zwischen mehreren Menschen folgen, ohne jemanden ums Wiederholen zu bitten.
So funktioniert es
Im Seniorenheim
eInk-Labels an der Wand: Tagesmenü, Geburtstage, Aktivitäten, Gottesdienstzeiten, Nachrichten von Angehörigen.
Sie halten die Bewohnerinnen und Bewohner im Leben des Hauses und in Kontakt mit ihren Angehörigen — der erste Damm gegen die Einsamkeit — ohne dass sie etwas lernen müssten.
So funktioniert es
Rechtlicher Rahmen
Für die Dienste, die unter den European Accessibility Act fallen, ist Barrierefreiheit Pflicht.
Der European Accessibility Act — Richtlinie (EU) 2019/882, in Italien umgesetzt mit dem D.Lgs. 82/2022 — gilt seit dem 28. Juni 2025 für Bankdienstleistungen für Verbraucher, E-Commerce, elektronische Kommunikation, Personenverkehr und E-Books. Wer diese Dienste bereits mit rechtmäßig genutzten Produkten erbracht hat, darf bis zum 28. Juni 2030 weitermachen; bereits in Betrieb befindliche SB-Terminals bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer, höchstens zwanzig Jahre ab Inbetriebnahme.
Die Bußgelder des D.Lgs. 82/2022 reichen von 5.000 bis 40.000 Euro (Art. 24). Die Sanktion von bis zu 5 % des Umsatzes stammt aus dem Gesetz 4/2004 und trifft große private Anbieter — über 500 Millionen Euro Durchschnittsumsatz in drei Jahren —, die einer Aufforderung der AgID nicht nachkommen.
Quellen: Richtlinie (EU) 2019/882; D.Lgs. 82/2022; italienisches Gesetz vom 9. Januar 2004, Nr. 4.